Kosten
In Bezug der Eltern- und Kindberatung können die Eltern ihr örtliches Jugendamt ansprechen, um eine Kostenübernahme zu beantragen.
Die Unterstützungsdauer und die konkreten Arbeitsaufträge werden bei der Kostenübernahme durch das Jugendamt im Rahmen eines Hilfeplangespräches mit allen drei Parteien (Leistungsempfänger, -erbringer und -träger) erarbeitet. Meine Lesitungen können unter Umständen gemäß § 27 ff SGB VIII abgerechnet werden. Insbesondere bei Kindern mit traumatischen Erfahrungen können die Eltern den Weg der rechtlichen Grundlage gemäß § 35a SGB VIII beschreiten und durch das Jugendamt Unterstützung beantragen. Unabhängig davon besteht immer die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die Beratung selber tragen. Die Dauer für die private Beratung, als Einzelperson, Paar oder Eltern mit Kindern, wird individuell abgestimmt. Empfehlenswert für den Einstieg sind fünf Treffen, um danach gemeinschaftlich die Zielformulierungen zu überprüfen und bei Bedarf neu festzulegen. Eine Beratungsstunde umfasst 45 Minuten; auf Wunsch 60 Minuten. Im Honorar ist die Vor-und Nachbearbeitung enthalten. Die genaue Kostennote wird im Erstgespräch vor dem Abschließen eines Kontraktes benannt. Hinsichtlich der Mädchen- und Frauenselbstsicherheitstrainings können die Schulen die Unterstützung der Fördervereine in Anspruch nehmen. Bezüglich der von mir außerschulisch angebotenen Mädchenkurse ist es möglich, gemäß § 28 SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) eine Bezuschussung bei den Behörden zu beantragen. Desweiteren bezuschussen bei einigen Teilnehmerinnen die Arbeitgeber die Kurse. Meine Leistungen können nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. |
Sprechzeiten
Sie können die Termine telefonisch mit mir ganz individuell abstimmen. Feste Bürozeit ist nicht geplant. Bitte hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder mailen Sie mir. |